- Die Leitung der Christliche Gemeinde Südschwarzwald liegt in der Verantwortung der Ältesten.
- Die Ältesten haben in allen Angelegenheiten der Gemeinde die Entscheidungsbefugnis.
- Die Berufung der Ältesten erfolgt durch die Ältesten im Amt.
- Die Amtszeit eines Ältesten währt auf Lebenszeit, sofern er nicht selbst zurücktritt oder von seinen Mitältesten abberufen wird.
- Ein Ältester kann durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Ältesten abgesetzt werden.
- Der Diakon ist Gehilfe der Ältesten.
- Die Diakone werden von den Ältesten berufen.
- Die Diakone bleiben so lange im Amt, wie es nach dem Ermessen der Ältesten erforderlich ist.